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Weitere Informationen

zur Geschichte Schleswig-Holsteins bietet die Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte. Interessant dort das Stichwortverzeichnis "SH A-Z". Den älteren Internet-Text zur Chronik der Gemeinde finden Sie hier.

Chronik der Gemeinde Ulsnis, bearbeitet von Hans Tüxen Herausgeber: Gemeinde Ulsnis, 1987. Das Buch ist im Handel lnicht mehr erhältlich, an einer neuen Ausgabe wird zur Zeit gearbeitet.

Gedenktafel für Zwangsarbeiter in Ulsnis

Zwangsarbeit von Kriegsgefangenen und aus den von Deutschen besetzten Gebieten verschleppten Bewohnern war in den Kriegsjahren des 2. Weltkrieges in jedem Ort in Deutschland der Normalfall. So befanden sich auch mehr als 120 Zwangsarbeiter zum Einsatz in der Landwirtschaft im Bereich der Gemeinde Ulsnis, vorwiegend polnischer und sowjetischer Herkunft.

Diese waren zunächst in drei Lagern in den Dörfern Ulsnis, Kius und Gunneby untergebracht. Später wurde von den NS-Behörden zugelassen, dass die Zwangsarbeiter auch direkt auf den Hofstellen einquartiert werden konnten.

Nachdem Gemeinde und Kirche jede Beteiligung hinsichtlich des Gedenkens an die Zwangsarbeiter abgelehnt hatten, wurde am 2. September 2000 auf Privatinitiative der Bewohner des Hauses Schleidörferstr. 29 für das Dorf Ulsnis, im Rahmen eines Festaktes zum Gedenken an die Zwangsarbeiter, eine Tafel am Haus angebracht.

Aufgrund zahlreicher Proteste wurde vorab eine Postwurfsendung folgenden Inhalts an alle Haushalte der Gemeinde verteilt:

"An alle Haushalte der Gemeinde Ulsnis

Postwurfsendung

Warum dies in Ulsnis ?


Unterkunft für Zwangsarbeiter aus Polen, der Ukraine, Slowenien und Jugoslawien in den Kriegsjahren 1940 - 1945

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

diese Tafel, die wir am Sonnabend, dem 2. September 2000, 10 Uhr, an unserem Hause anbringen werden, soll niemanden persönlich anklagen. Sie soll erinnern an einen Abschnitt unserer Geschichte, die zugleich ein Stück Dorfgeschichte ist. Sie soll erinnern an eine Zeit voller Unrecht und millionenfachem Leid – auch vieler Deutscher -, begangen von Deutschen im Namen Deutschlands. Sie soll dazu beitragen, dass das Wissen um unsere eigene Geschichte es uns möglich macht, sich ihr zu stellen, sie zu akzeptieren und mit ihr zu leben.

Einige Landwirte fühlen sich dennoch persönlich angegriffen. Sie betonen, dass die Zwangsarbeiter auf ihren Höfen gut behandelt wurden. Niemand will dies in Abrede stellen. Im Gegenteil: Es ehrt sie, dass sie sich über die unmenschlichen Vorschriften der nationalsozialistischen Gesetzgebung hinwegsetzten.

Ältere Leute im Dorf sagen, es seien keine Zwangsarbeiter gewesen, die in unserem Hause untergebracht waren, sondern Kriegsgefangene. Dazu muss man wissen, dass ab November1941 formell alle polnischen Kriegsgefangenen aus der Kriegsgefangenschaft entlassen wurden und den Status von Zivilarbeitern erhielten. Fortan unterstanden sie der örtlichen Polizei und der Gestapo und unterlagen „Sondergesetzen“ und „Sonderbehandlung“. Ob Freiwillige, Kriegsgefangene oder nach Deutschland verschleppte Zivilisten – sie hatten einen nahezu rechtlosen Status, verbunden mit der Drohung, bei „Vergehen“ bestraft, in ein KZ eingewiesen oder erhängt zu werden. Letzteres galt auf jeden Fall, wenn es zu einem Liebesverhältnis mit einer Deutschen kam, so geschehen zwar nicht in Ulsnis, aber in anderen Dörfern Angelns. Auf das Schönste und Natürlichste, was einem Menschen passieren kann, sich zu verlieben, stand die Todesstrafe, die „Sonderbehandlung“.

Leider wird dadurch, dass Landwirte und Nachbarn das Leid durch gute Behandlung zu lindern versuchten, das begangene Unrecht selbst nicht geringer. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese Tafel hier anzubringen. Sie soll die Erinnerung lebendig halten, das Gedenken an die Opfer wahren.

Wir laden Sie herzlich ein.

Als Gäste haben sich bereits angekündigt:

Frau Ingrid Frantzen, Ministerin für Ländliche Räume, Landwirtschaft und Tourismus
Herr Kamischke, Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg
Herr Witold Krzesinski, Konsul des Generalkonsulats der Republik Polen
Pastor Baron, stellv. Propst des Kirchenkreises Angeln
Herr Hoch und Herr Schwarz, Die Herausgeber des Buches „Verschleppt zur Sklavenarbeit“, werden Sachbeiträge leisten.

Im Anschluss an die Reden ist eine Diskussion geplant.

Richard M. Krohn, Schleidörfer Str. 29, 24897 Ulsnis.

Die anfängliche Befürchtung vieler Bürger der Gemeinde Ulsnis, die Gedenktafel könnte zur Diskreditierung des Dorfes führen, hat sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Passanten, die auf die Tafel aufmerksam werden, loben dies als ein Stück notwendiger Aufarbeitung unserer eigenen Geschichte.

Zur Geschichte der Gemeinde Ulsnis

Nachdem Schleswig-Holstein im Jahre 1866 preußische Provinz geworden war, wurden am 1. Oktober 1889 die Harden aufgelöst. An ihre Stelle traten die kleineren Amtsbezirke. Die Gemeinden Steinfeld, Kius (mit Gunneby) und Ulsnis (mit Hestoft) bildeten den Amtsbezirk Ulsnis. Erst im Jahre 1969 wurde im Rahmen der Ämterneuordnung das Amt Ulsnis aufgelöst und mit Wirkung vom 1.April 1970 dem neu gebildeten Amt Süderbrarup zugeordnet zugehörig.

1973 erfolgte in der Gemeinde Kius die Beschlussfassung für die Zusammenlegung mit der Gemeinde Ulsnis. Am 28.01.1974 fand die letzte Gemeinderatssitzung der alten Gemeinde Kius statt. Am 1.02.1972 waren die Gemeinden Kius und Ulsnis formell zur Gemeinde Ulsnis vereint. Erster gemeinsamer Bürgermeister wurde Hans Hansen aus Gunneby.

Bedeutung der Ortsnamen

Zur Gemeinde Ulsnis gehören also seit Anfang der 70er Jahre die Dörfer Ulsnis, Hestoft, Kius und Gunneby.

Der Name Ulsnis findet als „VLFSNEES“ erstmals Erwähnung im Jahre 1349. Das Wort ist abgleitet aus dem dänischen „Ulf“, gleich „Wolf“ und dem dänischen „Näs“, deutsch „Nis“, was „Nase“, „Landvorsprung“ bedeutet ( bzw. laut Jensen: Angeln, (1922): „Ins Meer vorspringende Landspitze“.

Der Ortsname Hestoft setzt sich zusammen aus „Hest“ gleich „Pferd“ und „Toft“ gleich „eingefriedetes Land“.

Zur Bedeutung des Ortsnamens Kius weist der Verfasser dieses Kapitels in der Dorfchronik darauf hin, dass das Wort, abgeleitet von Kyus, Kues, in Island „enges Tal“ bedeutet.

Der Ortsname Gunneby hat sich laut Chronik aus dem Wort „Gundebuy“ entwickelt; der Name wird als „Dorfsiedlung“ gedeutet (nach Dankwart Meyer, 1652), wobei die Endung „by“ ursprünglich „Einzelhof“ bedeutete.

Ein paar Jahrhunderte zurück...

Werkzeug- und Waffenfunde weisen auf eine frühe Besiedlung hin. Im Zuge der Völkerwanderung verlassen ab etwa 400 n. Chr. Stammesteile der Angeln ihr Ursprungsland und gründen in Britannien neue Siedlungen. Nahe dem Steilufer bei Dallacker stehen in einer Reihe 14 größere Steine. Einer Sage zufolge sind diese von einem Sippenältesten für sich und seine 13 Söhne gesetzt worden, die Angeln seinerzeit verlassen haben. Noch im 7. Jahrhundert war Angeln von Sümpfen und Binnenseen durchzogen, urwaldähnlich bewachsen und kaum bewohnt. Die Neubesiedlung erfolgt in den folgenden Jahrhunderten.

Zu Beginn der Wikingerzeit, um 811, herrscht in Sliesthorp-Haithabu der Dänenfürst Gudfred. In Verhandlungen mit Karl dem Großen wird die Eider als Grenze zwischen dem Frankenreich und Dänemark festgelegt. 1115 setzt König Niels von Dänemark seinen Neffen Knud, als Herzog der Dänen, zum Statthalter von Schleswig ein, um das Reich gegen die Wenden zu verteidigen. Unter ihm erhält das Herzogtum die ersten Grundlagen staatlicher Ordnung.

Unter König Waldemar II (1202-1241) gelangt Dänemark auf die Höhe seiner Macht. 1214 erkennt Kaiser Friedrich II Barbarossa die Elbe als Südgrenze Dänemarks an. 1231 lässt Waldemar II ein Erdbuch über die königlichen Güter und Einkünfte anfertigen. Das Erdbuch liefert erstmals Aufschluss über die Verwaltungsstrukturen. Hiernach besteht das Herzogtum Schleswig aus drei "Sysseln", die wiederum in verschiedene "Harden" (kleinere Bezirke) untergliedert sind. Angeln bildet die östliche Hälfte des Islathe Syssel. Anstelle der Syssel tritt später die Einteilung in Ämter, die aber kleinere Bezirke umfassen. Bei der Auflösung des Islathe Syssels kommt der nördliche Teil Angelns zum Amt Flensburg, der südliche zum Amt Gottorp.

1231 gibt es nur fünf Harden im Bereich Angelns. Der Name Harde ist abgeleitet von Hundert, weil dieser Bezirk etwa 100 Familien oder Besitzungen umfasste. Zu den fünf Harden Angelns kommen im Laufe der Jahrhunderte noch einige dazu, ferner scheiden aus den Harden gleichzeitig Besitzungen aus. Von Alters her bestand der größte Teil des Landes in Angeln aus sogenannten "Bondengütern", deren Besitzer frei und unabhängig auf ihren Gütern wohnten. Bewohner, die ihren Besitz zu Lehen von einem fremdem Grundherrn hatten, (König, Adel, Kirche), waren "Feste Bauern", die zu bestimmten Abgaben und Diensten verpflichtet waren.

Ulsnis, Hestoft, Kius und zwei Höfe aus Gunneby gehörten zur Vogtei Ulsnis, die wiederum dem Domkapitel in Schleswig unterstand.

1440 erhält Adolf VIII, Graf von Holstein, Schleswig als erbliches Lehen. Schleswig und Holstein sind damit unter einem Herrscher vereint. 1460 werden im "Vertrag von Ripen" Dänemark und Schleswig-Holstein durch Personalunion miteinander verbunden.

Im Jahre 1766 kommt es zu der königlichen "Verordnung betreffend die Beförderung der Einkoppelung und Aufhebung der Gemeinschaft der Dorffelder etc. für das Herzogthum Schleswig". Dieses sogenannte "Verkoppelungsgesetz" führt zur Aufhebung der Feldgemeinschaften und des Flurzwangs. Im Gesetz wird die Anlage von Knicks in Form lebender Wallhecken angewiesen. Da die Knicks für die Landschaft Angeln von besonderer Bedeutung sind, sei an dieser Stelle kurz darauf eingegangen. "Das Resultat sah im Idealfall so aus, dass jeder Hof von nun an etwa zehn bis zwölf eingefriedigte Koppeln besaß, die in einem festen Turnus bewirtschaftet wurden. Die Fruchtfolge konnte dabei etwa so aussehen: In den erste fünf bis sechs Jahren nacheinander Raps, verschiedene Getreidearten, Hackfrüchte und Kleehafer, in den folgenden fünf Jahren wurde die Koppel in Weideland umgelegt und im zwölften Jahr erfolgt die Brache mit reichlicher Düngung. Im Zusammenhang mit der Brache wurden auch die Knicks abgeholzt, so dass die Koppel während der Nutzung als Pflugland nicht zu sehr beschattet wurde. Das abgetriebene Holz diente als Feuerung und lieferte außerdem alles, was an Hölzern für Arbeitsgeräte gebraucht wurde. Nach rund sechs Jahren waren die Knicks so stark ausgeschlagen, dass sie für die folgenden Weidejahre als Schattenspender und zugleich als wehrhafte Zäune dienen konnten." (aus: Arnold Lühning: Koppelwirtschaft und Knicks).

1770 erfolgt die Auflösung des Domkapitels. 1777 wird die Vogtei Ulsnis wieder mit der Harde (Schliesharde) vereint.

Nach Vermessung und Aufteilung des Landes wird der Besitz in Erdbüchern festgelegt.

  • In Ulsnis erhalten drei Siedler ihr Land nördlich der Schlusbek ("Drei Männer Teich"), neun Siedler südlich der Schlusbek. Jeder bekommt Ackerland-, Wiesen- und Waldanteile.
  • In Hestoft erhalten 1789 acht Hufner sowie ein Kätner Landflächen zugeteilt.
  • In Kius erhalten sechs Hufner Land.
  • Am 1. Mai 1784 wird in Gunneby die Leibeigenschaft gegenüber dem Gut Lindau aufgehoben. Durch die Vermessung und Verteilung des Grundbesitzes im Jahre zuvor entstehen hier fünf Voll-Hufner-Stellen und zwölf Kätner-Stellen.

1848-51 erhebt sich Schleswig-Holstein gegen die dänische Zentralregierung. Infolge des Krieges Preußen/Österreich gegen Dänemark tritt das Königreich 1864 die Herzogtümer an Preußen/Österreich ab.

Nach dem Kriege Preußens gegen Österreich wird Schleswig-Holstein1866 preußsche Provinz.

Nach dem Ersten Weltkrieg wird Nordschleswig durch Volksabstimmung dänisch. Südschleswig mit Holstein verbleibt als preußische Provinz beim Deutschen Reich.