Nachdem Schleswig-Holstein im Jahre 1866 preußische Provinz geworden war, wurden am 1. Oktober 1889 die Harden aufgelöst. An ihre Stelle traten die kleineren Amtsbezirke. Die Gemeinden Steinfeld, Kius (mit Gunneby) und Ulsnis (mit Hestoft) bildeten den Amtsbezirk Ulsnis. Erst im Jahre 1969 wurde im Rahmen der Ämterneuordnung das Amt Ulsnis aufgelöst und mit Wirkung vom 1.April 1970 dem neu gebildeten Amt Süderbrarup zugeordnet zugehörig.
1973 erfolgte in der Gemeinde Kius die Beschlussfassung für die Zusammenlegung mit der Gemeinde Ulsnis. Am 28.01.1974 fand die letzte Gemeinderatssitzung der alten Gemeinde Kius statt. Am 1.02.1972 waren die Gemeinden Kius und Ulsnis formell zur Gemeinde Ulsnis vereint. Erster gemeinsamer Bürgermeister wurde Hans Hansen aus Gunneby.
Bedeutung der Ortsnamen
Zur Gemeinde Ulsnis gehören also seit Anfang der 70er Jahre die Dörfer Ulsnis, Hestoft, Kius und Gunneby.
Der Name Ulsnis findet als „VLFSNEES“ erstmals Erwähnung im Jahre 1349. Das Wort ist abgleitet aus dem dänischen „Ulf“, gleich „Wolf“ und dem dänischen „Näs“, deutsch „Nis“, was „Nase“, „Landvorsprung“ bedeutet ( bzw. laut Jensen: Angeln, (1922): „Ins Meer vorspringende Landspitze“.
Der Ortsname Hestoft setzt sich zusammen aus „Hest“ gleich „Pferd“ und „Toft“ gleich „eingefriedetes Land“.
Zur Bedeutung des Ortsnamens Kius weist der Verfasser dieses Kapitels in der Dorfchronik darauf hin, dass das Wort, abgeleitet von Kyus, Kues, in Island „enges Tal“ bedeutet.
Der Ortsname Gunneby hat sich laut Chronik aus dem Wort „Gundebuy“ entwickelt; der Name wird als „Dorfsiedlung“ gedeutet (nach Dankwart Meyer, 1652), wobei die Endung „by“ ursprünglich „Einzelhof“ bedeutete.
Ein paar Jahrhunderte zurück...
Werkzeug- und Waffenfunde weisen auf eine frühe Besiedlung hin. Im Zuge der Völkerwanderung verlassen ab etwa 400 n. Chr. Stammesteile der Angeln ihr Ursprungsland und gründen in Britannien neue Siedlungen. Nahe dem Steilufer bei Dallacker stehen in einer Reihe 14 größere Steine. Einer Sage zufolge sind diese von einem Sippenältesten für sich und seine 13 Söhne gesetzt worden, die Angeln seinerzeit verlassen haben. Noch im 7. Jahrhundert war Angeln von Sümpfen und Binnenseen durchzogen, urwaldähnlich bewachsen und kaum bewohnt. Die Neubesiedlung erfolgt in den folgenden Jahrhunderten.
Zu Beginn der Wikingerzeit, um 811, herrscht in Sliesthorp-Haithabu der Dänenfürst Gudfred. In Verhandlungen mit Karl dem Großen wird die Eider als Grenze zwischen dem Frankenreich und Dänemark festgelegt. 1115 setzt König Niels von Dänemark seinen Neffen Knud, als Herzog der Dänen, zum Statthalter von Schleswig ein, um das Reich gegen die Wenden zu verteidigen. Unter ihm erhält das Herzogtum die ersten Grundlagen staatlicher Ordnung.
Unter König Waldemar II (1202-1241) gelangt Dänemark auf die Höhe seiner Macht. 1214 erkennt Kaiser Friedrich II Barbarossa die Elbe als Südgrenze Dänemarks an. 1231 lässt Waldemar II ein Erdbuch über die königlichen Güter und Einkünfte anfertigen. Das Erdbuch liefert erstmals Aufschluss über die Verwaltungsstrukturen. Hiernach besteht das Herzogtum Schleswig aus drei "Sysseln", die wiederum in verschiedene "Harden" (kleinere Bezirke) untergliedert sind. Angeln bildet die östliche Hälfte des Islathe Syssel. Anstelle der Syssel tritt später die Einteilung in Ämter, die aber kleinere Bezirke umfassen. Bei der Auflösung des Islathe Syssels kommt der nördliche Teil Angelns zum Amt Flensburg, der südliche zum Amt Gottorp.
1231 gibt es nur fünf Harden im Bereich Angelns. Der Name Harde ist abgeleitet von Hundert, weil dieser Bezirk etwa 100 Familien oder Besitzungen umfasste. Zu den fünf Harden Angelns kommen im Laufe der Jahrhunderte noch einige dazu, ferner scheiden aus den Harden gleichzeitig Besitzungen aus. Von Alters her bestand der größte Teil des Landes in Angeln aus sogenannten "Bondengütern", deren Besitzer frei und unabhängig auf ihren Gütern wohnten. Bewohner, die ihren Besitz zu Lehen von einem fremdem Grundherrn hatten, (König, Adel, Kirche), waren "Feste Bauern", die zu bestimmten Abgaben und Diensten verpflichtet waren.
Ulsnis, Hestoft, Kius und zwei Höfe aus Gunneby gehörten zur Vogtei Ulsnis, die wiederum dem Domkapitel in Schleswig unterstand.
1440 erhält Adolf VIII, Graf von Holstein, Schleswig als erbliches Lehen. Schleswig und Holstein sind damit unter einem Herrscher vereint. 1460 werden im "Vertrag von Ripen" Dänemark und Schleswig-Holstein durch Personalunion miteinander verbunden.
Im Jahre 1766 kommt es zu der königlichen "Verordnung betreffend die Beförderung der Einkoppelung und Aufhebung der Gemeinschaft der Dorffelder etc. für das Herzogthum Schleswig". Dieses sogenannte "Verkoppelungsgesetz" führt zur Aufhebung der Feldgemeinschaften und des Flurzwangs. Im Gesetz wird die Anlage von Knicks in Form lebender Wallhecken angewiesen. Da die Knicks für die Landschaft Angeln von besonderer Bedeutung sind, sei an dieser Stelle kurz darauf eingegangen. "Das Resultat sah im Idealfall so aus, dass jeder Hof von nun an etwa zehn bis zwölf eingefriedigte Koppeln besaß, die in einem festen Turnus bewirtschaftet wurden. Die Fruchtfolge konnte dabei etwa so aussehen: In den erste fünf bis sechs Jahren nacheinander Raps, verschiedene Getreidearten, Hackfrüchte und Kleehafer, in den folgenden fünf Jahren wurde die Koppel in Weideland umgelegt und im zwölften Jahr erfolgt die Brache mit reichlicher Düngung. Im Zusammenhang mit der Brache wurden auch die Knicks abgeholzt, so dass die Koppel während der Nutzung als Pflugland nicht zu sehr beschattet wurde. Das abgetriebene Holz diente als Feuerung und lieferte außerdem alles, was an Hölzern für Arbeitsgeräte gebraucht wurde. Nach rund sechs Jahren waren die Knicks so stark ausgeschlagen, dass sie für die folgenden Weidejahre als Schattenspender und zugleich als wehrhafte Zäune dienen konnten." (aus: Arnold Lühning: Koppelwirtschaft und Knicks).
1770 erfolgt die Auflösung des Domkapitels. 1777 wird die Vogtei Ulsnis wieder mit der Harde (Schliesharde) vereint.
Nach Vermessung und Aufteilung des Landes wird der Besitz in Erdbüchern festgelegt.
- In Ulsnis erhalten drei Siedler ihr Land nördlich der Schlusbek ("Drei Männer Teich"), neun Siedler südlich der Schlusbek. Jeder bekommt Ackerland-, Wiesen- und Waldanteile.
- In Hestoft erhalten 1789 acht Hufner sowie ein Kätner Landflächen zugeteilt.
- In Kius erhalten sechs Hufner Land.
- Am 1. Mai 1784 wird in Gunneby die Leibeigenschaft gegenüber dem Gut Lindau aufgehoben. Durch die Vermessung und Verteilung des Grundbesitzes im Jahre zuvor entstehen hier fünf Voll-Hufner-Stellen und zwölf Kätner-Stellen.
1848-51 erhebt sich Schleswig-Holstein gegen die dänische Zentralregierung. Infolge des Krieges Preußen/Österreich gegen Dänemark tritt das Königreich 1864 die Herzogtümer an Preußen/Österreich ab.
Nach dem Kriege Preußens gegen Österreich wird Schleswig-Holstein1866 preußsche Provinz.
Nach dem Ersten Weltkrieg wird Nordschleswig durch Volksabstimmung dänisch. Südschleswig mit Holstein verbleibt als preußische Provinz beim Deutschen Reich.